vrijdag 20 januari 2017

Umsatzsteuer | Lieferortbestimmung bei Versendung über Konsignationslager

Umsatzsteuer | Lieferortbestimmung bei Versendung über Konsignationslager (BFH)

pictureFür die Lieferortbestimmung nach § 3 Abs. 6 UStG muss der Abnehmer bereits bei Beginn der Versendung feststehen. Eine Versendungslieferung kann dann auch vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird (BFH, Urteil vom 20.10.2016 - V R 31/15; veröffentlicht am 18.01.2017).
Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Klägerin lieferte in den Streitjahren 2001 bis 2008 Waren an die Beigeladene. Seit 2003 wurden die Lieferungen über ein im Inland gelegenes Lager ausgeführt, das von L. betrieben wurde. Die Klägerin war Auftraggeberin des L. Die Warenlieferungen erfolgten auf der Grundlage sog. zentraler Lieferverträge. Die konkreten Liefermengen und Lieferdaten ergaben sich erst aus sog. Lieferabrufplänen, die die Beigeladene der Klägerin übersandte. Nach den zentralen Lieferverträgen führte nur der Lieferabruf zu einem Kaufvertrag.
Das FA nahm an, dass alle über das inländische Lager ausgeführten Lieferungen trotz der Versendung aus Spanien im Inland steuerpflichtig seien. Dieser Auffassung folgte das FG nicht.
Hierzu führte der BFH weiter aus:
  • Das FG hat zutreffend entschieden, dass sich der Ort der von der Klägerin unstreitig ausgeführten Lieferungen nach § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG bestimmt, wenn die Person des Abnehmers bereits bei Beginn der Versendung feststeht.
  • Unter dieser Bedingung kann eine Versendungslieferung auch dann vorliegen, wenn der Liefergegenstand nach dem Beginn der Versendung für kurze Zeit in einem Auslieferungslager gelagert wird.
  • Nach der Rechtsprechung des BFH gilt eine Lieferung auch dann gemäß § 3 Abs. 6 Satz 1 UStG als bei Beginn der Versendung ausgeführt, wenn die Ware von dem mit der Versendung Beauftragten zunächst in ein inländisches Lager gebracht und erst nach Eingang der Zahlung durch eine Freigabeerklärung des Lieferanten an den Erwerber herausgegeben wird.
  • Eine Einlagerung für den beim Beginn der Versendung bereits feststehenden Abnehmer wie im Streitfall nur für kurze Zeit, um den produktionsbedingt beim Abnehmer für die nächsten Tage und Wochen benötigten Warenbedarf zu decken, unterbricht noch nicht die im Streitfall in Spanien begonnenen Versendungen.
Hinweis:
Mit dem vorliegenden Urteil wendet sich der BFH gegen Abschn. 1a.2 Abs. 6 Satz 1 UStAE, der von einem innergemeinschaftlichen Verbringen ausgeht.
Quelle: BFH, Urteil vom 20.10.2016 - V R 31/15; NWB Datenbank (Sc)
Fundstelle(n):
[JAAAG-14829]

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