donderdag 23 juni 2016

Koud bellen -Kaltakquise in Duitsland

Ik krijg nog regelmatig vragen hoe het zit met koud bellen in Duitsland. onderstaand artikel geeft hierover meer duidelijkheid. Voor alle duidelijkheid koud bellen is in Duitsland verboden!


Telefonakquise – Kaltakquise nicht erlaubt

30. November 2013 verfasst von Astrid RadtkeTelefonakquise wird immer noch als Möglichkeit gesehen, Neukunden zu gewinnen oder Aufträge zu bekommen. Wer Neukunden gewinnen möchte und es über sog. Kaltakquise versucht, begibt sich auf extrem dünnes Eis, denn sie ist definitiv verboten.


Kundenkontakte aufbauen

Besonders schwierig ist es für Starter an neue Kunden zu kommen. Deshalb wird wider besseres Wissen in Gründerseminaren das Telefonieren zur Kundengewinnung trainiert. Es wird argumentiert, dass es im B2B Ausnahmen gibt, die aber praktisch nie Gültigkeit haben. Werbung bedarf in allen Fällen eine vorherige ausdrückliche Einwilligung. Das fängt am Briefkasten an und hört beim Telefon auf. Grundlage ist § 7 UWG Abs. 2. Nr. 3. Die mutmaßliche Einwilligung ist eine spezielle Auslegung, die gern genutzt wird, die aber bei Gerichtsverfahren selten greift – nicht einmal bei Geschäftskunden siehe weiter unten.

Lästige Anrufe

Das hat auch seinen guten Grund. Als ich noch in einer kleinen Firma für die gesamte Büroorganisation zuständig war, gingen ständig Anrufe ein, die meinem Chef Teppiche, Diamanten oder Aktien verkaufen wollten. Er war froh, dass ich mit dem Telefon vorgeschaltet war. Mich riss es aus der laufenden Tätigkeit. Andererseits bewarben auch wir unsere Dienstleistung telefonisch und unsere Studenten mussten sich immer wieder anhören, dass sie schon der x.te Anruf an dem Tag seien, und dass ihr Betrieb bald eine eigene Abteilung aufmachen könne für Werbeanrufe.
Jede unverlangte Werbung fordert die Aufmerksamkeit des Beworbenen und ist somit ein unzulässiger und damit ein zu unterlassender Eingriff in den Betriebsablauf bei einem Gewerbetreibenden (B2B).
Immer wieder werde ich von Damen angerufen, die mir für einen Eintrag in einem Adressbuch für meine Bürodienste einen kostenpflichtigen Vertrag aufschwatzen wollen, damit meine Seite besser gefunden wird.
Vor allem rund um das sog. SEO(Suchmaschinenoptimierung) wird das UWG sowohl bei Mails als auch beim Telefon häufig übertreten. Witzigerweise sind es aber gerade die Unternehmen, deren eigenen Seiten das nicht halten, was sie ihren Kunden gerne versprechen: gut gefunden zu werden.
Damit ist für mich klar, dass unseriöse Vorgehensweise eher für ein minderwertiges Produkt bewirbt. Gründer diesbezüglich zu beraten, scheint mir dann doch eher kontraproduktiv. Selbst, wenn der Angerufene keine Abmahnung schickt, dürfte der Existenzgründer mit dieser unerlaubten Vorgehensweise einen schlechten Eindruck hinterlassen. Einen potentiellen Kunden hat er damit eher verloren.

Wettbewerbsverzerrend

Nachdem seit 2008 die Grenzen gesetzlich sehr eng gesteckt sind, halten sich die meisten Unternehmen an das UWG. Damit ist für den Wettbewerb die gleiche Voraussetzung geschaffen. Kundenakquise muss neue Wege beschreiten und alle kämpfen mit ähnlichen Problemen.
Es ist deshalb verständlich, dass nicht nur der Beworbene gegen diesen unlauteren Wettbewerb vorgeht, sondern auch Gewerbetreibende, dem ganz schnell einen Riegel vorschieben, wenn ein Mitbewerber diesen Weg einschlägt.

Werben bei Geschäftskunden

Selbst bei Bestandskunden ist die telefonische Akquise mit Vorsicht zu behandeln und wird durch mehrere Gerichtsurteile belegt wie z. B. hier beim OLG Düsseldorf zu einem Urteil zur Einwilligung zu Werbezwecken.
Auch berechtigt ein Kontakt, der durch einen Auftrag entstanden ist, nicht dazu, nun das eigene Produkt/die eigene Dienstleistung durch Telefonakquise zu bewerben.

Tipps und Tricks

Trotz dieses Wissens, werden vor allen Dingen Gründer immer wieder in Einsteiger- und Beraterkursen dazu animiert, dass sie es doch mit Telefonieren und der damit verbundenen Kaltakquise versuchen könnten.
In einem Gespräch verstieg sich ein Berater sogar dahingehend zu sagen, hinterher zu behaupten, man wollte dem Unternehmen einen Auftrag erteilen und gar nichts verkaufen, denn der Angerufene könne ja schließlich nicht das Gegenteil beweisen. Solche Tipps halte ich in hohem Maße für unseriös.
Offenbar berufen sie sich diese „Tippgeber“ auf dieses Urteil, indem sich der Angerufene auf Vermutungen stützte und die Klage deshalb abgewiesen wurde.
Wichtig ist es also, dass der Anrufer sein Angebot formuliert. Dabei kann man sich entsprechend Notizen machen.
Oft gibt es Fehlinterpretationen zu Gerichtsurteilen, so dass zum Schluss in Foren steht: Der BGH hat telefonische Kaltakquise erlaubt. Hier ist es wichtig zu recherieren, ob sich die Gesetzeslage wirklich geändert hat.
Auch wenn damit geworben wird: Tipps und Tricks, wie man das UWG umgehen kann, gibt es nicht. In meinen Augen mangelt es hier an Seriosität. Dass auch größere Firmen mit allen möglichen Tricks erfolglos vor Gericht landen zeigen hier einige Urteile.
  • Hinweis:
    Die Rufnummernunterdrückung ist unzulässig. Solche Anrufe werden heute vielfach schon gar nicht mehr entgegen genommen.
bron: http://www.buerodienste-in.de/2013/11/telefonakquise-kaltakquise-nicht-erlaubt/

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